Seit unserer Gründung im Jahr 1977 hat sich das Büro durch umfassendes Fachwissen und individuelle Beratung einen Namen gemacht. Ob Privatpersonen oder Unternehmen – wir steht Ihnen mit Rat und Tat zur Seite, um optimale steuerliche Lösungen zu finden.
Zu den angebotenen Dienstleistungen zählen die klassische Steuerberatung, Buchhaltung, Lohnbuchhaltung sowie die Unterstützung bei betriebswirtschaftlichen Fragestellungen. Für eine persönliche Beratung vereinbaren Sie hier einen Termin oder rufen Sie uns einfach an unter +49(0)2452-9271800.
Seit dem 01.01.2024 befinden wir uns in Bürogemeinschaft mit der Rechtsanwaltskanzlei RH-Recht an unserem neuen Standort in Heinsberg-Kirchhoven. Ab sofort erhalten Sie steuer- und anwaltliche Fachberatung unter einem Dach.
Wirtschaftliche Güter, die im Rahmen eines privaten Verkaufsvorgangs gemäß § 23 Absatz 1 Satz 1 Nummer 2 des Einkommensteuergesetzes (EStG) verkauft werden können, umfassen ebenso digitale Währungen in Form von Tokens. Der Erwerb dieser findet statt, sobald sie gegen Euro oder andere digitale Währungen getauscht werden. Werden sie zurück in Euro oder eine andere Währung konvertiert oder gegen andere Tokens getauscht, werden sie gemäß dieser Regelung als verkauft betrachtet.
Sie haben hohe Ausgaben und möchten nicht warten, bis Sie diese in Ihrer Einkommensteuererklärung angeben können? Mit einem Lohnsteuer-Ermäßigungsantrag können Sie beim Finanzamt Freibeträge für verschiedene Ausgaben beantragen.
Sie möchten einen Betrieb eröffnen und sich selbständig machen? Das ist eine große Herausforderung und bringt viele Neuerungen mit sich. Auch steuerlich ändert sich für Sie damit Einiges. Hier können Sie einen ersten Überblick bekommen, was Sie zu Beginn Ihrer Existenzgründung wissen sollten.